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   ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16   

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https://dejure.org/2017,55954
ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16 (https://dejure.org/2017,55954)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2017 - 1 Ca 249/16 (https://dejure.org/2017,55954)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 1 Ca 249/16 (https://dejure.org/2017,55954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Betriebliche Altersvorsorge - Versorgungsordnung VO 85 - Unwirksame Änderung der Anpassungshöhe durch Vorstandsbeschluss

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG vom 14. November 2012, 10 AZR 783/11, juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG vom 22. April 2010, Az. 6 AZR 962/08, juris).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG vom 19. Juli 2016, 3 AZR 141/15, juris).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16
    Leistungen, die - wie hier - nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG vom 10. Dezember 2013, 3 AZR 595/12, juris).
  • ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 Ca 249/16
    Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine Anpassungsentscheidung durch die Beklagte als vertretbar anzusehen ist, kann dabei offen bleiben (vgl. dazu ArbG Hamburg, vom 15. September 2016, 7 Ca 210/16; ArbG Gießen vom 13. Mai 2016, 3 Ca 12/16).
  • LAG Hamburg, 15.11.2017 - 2 Sa 43/17

    Betriebliche Altersversorgung - Veränderung einer tariflich vorgesehenen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017 - Gz.: 1 Ca 249/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017 - Gz.: 1 Ca 249/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017, Az.: 1 Ca 249/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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